Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 09.10.1996

Rechtsprechung
   VG Leipzig, 07.11.1996 - 5 K 812/95   

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VG Leipzig, 07.11.1996 - 5 K 812/95 (https://dejure.org/1996,45081)
VG Leipzig, Entscheidung vom 07.11.1996 - 5 K 812/95 (https://dejure.org/1996,45081)
VG Leipzig, Entscheidung vom 07. November 1996 - 5 K 812/95 (https://dejure.org/1996,45081)
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 09.10.1996 - 5 K 812/95 F   

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https://dejure.org/1996,33902
FG Brandenburg, 09.10.1996 - 5 K 812/95 F (https://dejure.org/1996,33902)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.1996 - 5 K 812/95 F (https://dejure.org/1996,33902)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 5 K 812/95 F (https://dejure.org/1996,33902)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.10.1996 - 5 K 812/95
    Die nach § 15 Abs. 2 EStG u. a. erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muß dabei durch eine Tätigkeit verfolgt werden, die nach allgemeiner Auffassung als unternehmerisch anzusehen ist (so zuletzt BFH GrS 1/93 vom 03. Juli 1995 , BStBl. 1995 II, 617, 618).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung in Zweifelsfällen die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Ansicht maßgebend, ob eine Tätigkeit nach der allgemeinen Verkehrsanschauung dem Bild eines Gewerbebetriebes oder dem Bild privater Vermögensverwaltung entspricht (BFH GrS 1/93 aaO., 619).

  • FG Berlin, 25.04.1996 - I 37/94

    Liebhaberei bei Unterhaltung einer Motoryacht mit Veranstaltungsbetrieb;

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.10.1996 - 5 K 812/95
    Er meint, daß die von ihm erwirtschafteten Verlust insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des FG Berlin I 37/94 vom 25. April 1996 (abgedruckt in, EFG 1996, 866) als Anlauf Verluste anzuerkennen seien.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des FG Berlin I 37/94 aaO. In dem dort entschiedenen Fall scheiterte die gewerbliche Tätigkeit letztlich an daran, daß dem Steuerpflichtigen die Liegeplatzgenehmigung für ein Veranstaltungs- bzw. Gastronomieschiff versagt wurde.

  • BFH, 18.11.1997 - VIII R 65/95

    Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem Gewinnfeststellungsbescheid -

    Der Tenor der Einspruchsentscheidung vom 6. Juli 1994 ist mehrdeutig und daher auslegungsbedürftig, soweit es darin heißt: "Darin enthalten ist jedoch für Herrn A. ein auf 0 DM verminderter Anteil an den laufenden Einkünften und ein auf 206 133 DM erhöhter Veräußerungsgewinn." Ein einen anteiligen Gewinn von 0 DM feststellender Bescheid kann im Einzelfall ein positiver oder aber auch ein negativer Gewinnfeststellungsbescheid sein (BFH-Urteile in BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; vom 7. Oktober 1986 IX R 16/86, BFH/NV 1987, 141; FG Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 1996 5 K 812/95 F, EFG 1997, 675).
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